Bundesgericht stützt Position der SP

Avatar of Adminis Adminis - 23. August 2019 - Medienmitteilung

Die SP Kanton Bern ist hocherfreut über das Bundesgerichtsurteil zur Neubewertung der Grundstücke (BGer 2C_466/2017). Das Bundesgericht stützt damit die Position der SP Kanton Bern, die sich schon beim Grossratsentscheid im März 2017 klar gegen einen tieferen Zielwert ausgesprochen hat.

Im März 2017 hatte die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rats beschlossen, bei der Neubewertung der Grundstücke den Zielwert für die Neubewertung der Liegenschaften von 77 % des Verkehrswertes (im Median) auf 70 % zu senken. Die SP warnte schon damals, dass sich der Grosse Rat juristisch auf dünnes Eis begebe, weil damit der vom Bundesgericht definierte Mindestwert bei der Hälfte der Liegenschaften unterschritten würde. Die SP hatte denn auch entschieden, eine Privatperson zu unterstützen, die beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Grossen Rats eingereicht hat.

Diese Beschwerde hat sich ausbezahlt. Das Bundesgericht hat mit dem Urteil zur Neubewertung der Grundstücke (BGer 2C_466/2017) die Position der SP bestätigt. Nun muss der Kanton Bern rasch handeln und den Zielwert von 77% umsetzen. Co-Präsident Ueli Egger ist hocherfreut über das Bundesgerichtsurteil: «Das ist ein wichtiges Urteil für einen Grossteil der Bevölkerung. Sonst wäre es zu einer steuerlichen Bevorzugung der Hauseigentümer gegenüber den Mietern gekommen und dem Kanton Bern wären wichtige Steuereinnahmen entgangen.»

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